Samstag, 26. März 2011

Wissen ist Mehrwert

Eine Zusammenarbeit von
BDLA und ifbau

In den nächsten zwei Jahren werde ich an 20 Wochenenden an dem Qualifizierungsprogramm „Sachverständiger im Bauwesen“ des Instituts Fortbildung Bau (ifbau) der Architektenkammer Baden-Württemberg teilnehmen. Eigentlich hatte ich mich bereits 2010 für die Fortbildung angemeldet, jedoch waren mehr Anmeldungen eingegangen als Plätze zu Verfügung standen. 

In der ersten Veranstaltung wurden wir durch Prof. Dipl.-Ing. Martin Frohmann aus Garching in das Sachverständigenwesen eingeführt. Folgende Punkte sind daraus festzuhalten:

Der Sachverständändige ist „eine Person, die von einer bestimmten Sache mehr als andere Personen verstehen.“ aus „Einführung in das Sachverständigenwesen- Praxishandbuch, Walter Bayerlein.

Der §36 der Gewerbeordnung (GewO) regelt die Bestellung von Sachverständige (SV).

Der AG Sachverständigenwesen der IHK hat eine Muster-Sachverständigenordnung (MSVO) verfasst.




Der §3 MSVO regelt die Bestellvoraussetzungen:
  1. Es muss ein Bedarf an SV bestehen.
  2. Er muss als SV eine Niederlassung im Geltungsbereich unterhalten
  3. Er muss das 30 Lebensjahr vollendet und das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  4. Es dürfen keine Bedenken gegen seine Eignung bestehen.
  5. Es sind erheblich über dem Durchschnitt liegende (besondere) Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen im betreffenden Gebiet zu erfüllen.
  6. Er muss die Fähigkeit Gutachten zu erstellen nachweisen.
  7. Er muss über die erforderlichen Einrichtungen verfügen.
  8. Er muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
  9. Er muss unparteilich und unabhängig sein.
  10. Er darf keiner fachlichen Weisung unterliegen.


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