Mittwoch, 12. Dezember 2012
Donnerstag, 13. September 2012
GaLaBau Messe 2012
Impressionen und Neuigkeiten von der GaLaBau Messe 2012 in Nürnberg
Thema Biene auf dem Stand von SIK Holz
Neue Möbel aus duromerem Hochdrucklaminat (HPL) von miramondo
Abdeckungen aus Edelstahl von Richard Brink
Bodenbeläge aus Muschelkalk sind wieder im Trend. Als modisches Format gilt schmal aber lang
Vertikale Gärten von Helix
der Klassiker als Eyecatcher: Wasser, hier von Gartensilber
Impressionen und Neuigkeiten von der GaLaBau Messe 2012 in Nürnberg
Thema Biene auf dem Stand von SIK Holz
Neue Möbel aus duromerem Hochdrucklaminat (HPL) von miramondo
Abdeckungen aus Edelstahl von Richard Brink
Bodenbeläge aus Muschelkalk sind wieder im Trend. Als modisches Format gilt schmal aber lang
Vertikale Gärten von Helix
der Klassiker als Eyecatcher: Wasser, hier von Gartensilber
GaLaBau Messe 2012
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GaLaBau,
Garten,
Gartenarchitektur,
Messe,
Trends
Dienstag, 21. August 2012
ein weiteres Schmuckstück am Main
Über 250 Gäste feierten die Eröffnung des neugestalteten Gartens der Villa Wenske.
OB Patrick Burghardt: „Der Garten ist ganz hervorragend gelungen, ein weiteres Schmuckstück am Main. Er ist offen. Die Menschen können ihn nutzen.“
Der Kelsterbacher Bürgermeister Manfred Ockel, Geschäftsführer der Regionalpark Südwest GmbH, sieht in dem Ensemble ein „identitätsstiftendes Projekt“.
Herr Ockel deutete an, dass die Regionalpark Rhein-Main-Südwest gGmbH sich bei der weiteren Gestaltung der Opelvillen-Außenanlagen engagieren möchte. Für die Umgestaltung des seitlichen Gartenbereichs neben dem „Herrenhaus“ gibt es bereits eine Idee von GSP. Derzeit liegt jedoch dort Dreck herum, der Weg ist von Schlaglöchern übersät, eine kleine Wasserfläche weist Algenbewuchs auf und bis vor wenigen Tagen stand hier auch noch das hohe Unkraut.
| Foto: Steffen Henrich |
Der Kelsterbacher Bürgermeister Manfred Ockel, Geschäftsführer der Regionalpark Südwest GmbH, sieht in dem Ensemble ein „identitätsstiftendes Projekt“.
| Foto: Frank Möllenberg, Echo Online |
Frau Henrich führte an zwei Terminen zur Eröffnung jeweils ca 25 Personen durch den Garten und erklärte die Idee der Gestaltung. Das harmonische Gesamtbild des Gartens nimmt auf die Geschichte der Villa Wenske Bezug und bindet nun das Gebäude wieder in den Gartenraum ein.
Herr Ockel deutete an, dass die Regionalpark Rhein-Main-Südwest gGmbH sich bei der weiteren Gestaltung der Opelvillen-Außenanlagen engagieren möchte. Für die Umgestaltung des seitlichen Gartenbereichs neben dem „Herrenhaus“ gibt es bereits eine Idee von GSP. Derzeit liegt jedoch dort Dreck herum, der Weg ist von Schlaglöchern übersät, eine kleine Wasserfläche weist Algenbewuchs auf und bis vor wenigen Tagen stand hier auch noch das hohe Unkraut.
| Foto: Steffen Henrich |
Über 250 Gäste feierten die Eröffnung des neugestalteten Gartens der Villa Wenske.
OB Patrick Burghardt: „Der Garten ist ganz hervorragend gelungen, ein weiteres Schmuckstück am Main. Er ist offen. Die Menschen können ihn nutzen.“
Der Kelsterbacher Bürgermeister Manfred Ockel, Geschäftsführer der Regionalpark Südwest GmbH, sieht in dem Ensemble ein „identitätsstiftendes Projekt“.
Herr Ockel deutete an, dass die Regionalpark Rhein-Main-Südwest gGmbH sich bei der weiteren Gestaltung der Opelvillen-Außenanlagen engagieren möchte. Für die Umgestaltung des seitlichen Gartenbereichs neben dem „Herrenhaus“ gibt es bereits eine Idee von GSP. Derzeit liegt jedoch dort Dreck herum, der Weg ist von Schlaglöchern übersät, eine kleine Wasserfläche weist Algenbewuchs auf und bis vor wenigen Tagen stand hier auch noch das hohe Unkraut.
| Foto: Steffen Henrich |
Der Kelsterbacher Bürgermeister Manfred Ockel, Geschäftsführer der Regionalpark Südwest GmbH, sieht in dem Ensemble ein „identitätsstiftendes Projekt“.
| Foto: Frank Möllenberg, Echo Online |
Frau Henrich führte an zwei Terminen zur Eröffnung jeweils ca 25 Personen durch den Garten und erklärte die Idee der Gestaltung. Das harmonische Gesamtbild des Gartens nimmt auf die Geschichte der Villa Wenske Bezug und bindet nun das Gebäude wieder in den Gartenraum ein.
Herr Ockel deutete an, dass die Regionalpark Rhein-Main-Südwest gGmbH sich bei der weiteren Gestaltung der Opelvillen-Außenanlagen engagieren möchte. Für die Umgestaltung des seitlichen Gartenbereichs neben dem „Herrenhaus“ gibt es bereits eine Idee von GSP. Derzeit liegt jedoch dort Dreck herum, der Weg ist von Schlaglöchern übersät, eine kleine Wasserfläche weist Algenbewuchs auf und bis vor wenigen Tagen stand hier auch noch das hohe Unkraut.
| Foto: Steffen Henrich |
ein weiteres Schmuckstück am Main
Montag, 16. Juli 2012
GARTENERÖFFNUNG & SOMMERFEST der Opelvillen
Feiern Sie mit uns!
Zum 19. August lädt die Stiftung Opelvillen zur Eröffnung des neu gestalteten Gartens der Villa Wenske und zum Sommerfest ein.
Um 15.30 Uhr und um 18.30 Uhr laden wir Sie zur Gartenführung durch den neu gestalteten Außenbereich der Villa Wenske mit der Garten- und Landschaftsarchitektin Hildegunde Franziska Henrich ein.
Das gesamte Programm unter: http://www.opelvillen.de/pdf/Sommerfest.pdf
Hessentip: Link zur Sendung
Finanziert durch den Regionalpark RheinMain
Feiern Sie mit uns!
Zum 19. August lädt die Stiftung Opelvillen zur Eröffnung des neu gestalteten Gartens der Villa Wenske und zum Sommerfest ein.
Um 15.30 Uhr und um 18.30 Uhr laden wir Sie zur Gartenführung durch den neu gestalteten Außenbereich der Villa Wenske mit der Garten- und Landschaftsarchitektin Hildegunde Franziska Henrich ein.
Das gesamte Programm unter: http://www.opelvillen.de/pdf/Sommerfest.pdf
Hessentip: Link zur Sendung
Finanziert durch den Regionalpark RheinMain
GARTENERÖFFNUNG & SOMMERFEST der Opelvillen
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Villa Wenske
Freitag, 6. Juli 2012
Pressestimmen Jurybereisung mit Entente Florale Deutschland im Juli 2012
TV-Beitrag: Hildegunde Henrich in Bad Bentheim mit Entente Florale
TV Beitrag von ev1.tv

Die Idee ging Bad Bentheims Bürgermeister Volker Pannen schon länger durch den Kopf: Wäre Bad Bentheim eigentlich ein geeigneter Standort für eine Landesgartenschau? Die Antwort der Vorsitzenden der Jury von „Entente Florale“, dürfte Pannen erfreut haben: „Ihre Stadt ist geradezu prädestiniert für eine Landesgartenschau“.weiterlesen in den GN Grafschafter Nachrichten
Entente Florale in Wangerland: Segel gesetzt: Projekt nimmt Fahrt auf
Pressebericht aus NWZ-Online
Entente Florale Jury mit Frau Henrich in Bad Essen, Bad Essen will auch künftig weiterblühen
Pressebericht aus der Ossnabrücker Zeitung
Entente Florale Jury in Malente
Pressebericht in der SHZ.de
TV Beitrag von ev1.tv
Als „Ritterschlag“ hat Bad Bentheims Bürgermeister die Antwort gewertet, die er gestern Nachmittag von Landschaftsarchitektin Hildegunde Henrich erhielt.
Die Idee ging Bad Bentheims Bürgermeister Volker Pannen schon länger durch den Kopf: Wäre Bad Bentheim eigentlich ein geeigneter Standort für eine Landesgartenschau? Die Antwort der Vorsitzenden der Jury von „Entente Florale“, dürfte Pannen erfreut haben: „Ihre Stadt ist geradezu prädestiniert für eine Landesgartenschau“.weiterlesen in den GN Grafschafter Nachrichten
Entente Florale in Wangerland: Segel gesetzt: Projekt nimmt Fahrt auf
Pressebericht aus NWZ-Online
Entente Florale Jury mit Frau Henrich in Bad Essen, Bad Essen will auch künftig weiterblühen
Pressebericht aus der Ossnabrücker Zeitung
Entente Florale Jury in Malente
Pressebericht in der SHZ.de
TV-Beitrag: Hildegunde Henrich in Bad Bentheim mit Entente Florale
TV Beitrag von ev1.tv

Die Idee ging Bad Bentheims Bürgermeister Volker Pannen schon länger durch den Kopf: Wäre Bad Bentheim eigentlich ein geeigneter Standort für eine Landesgartenschau? Die Antwort der Vorsitzenden der Jury von „Entente Florale“, dürfte Pannen erfreut haben: „Ihre Stadt ist geradezu prädestiniert für eine Landesgartenschau“.weiterlesen in den GN Grafschafter Nachrichten
Entente Florale in Wangerland: Segel gesetzt: Projekt nimmt Fahrt auf
Pressebericht aus NWZ-Online
Entente Florale Jury mit Frau Henrich in Bad Essen, Bad Essen will auch künftig weiterblühen
Pressebericht aus der Ossnabrücker Zeitung
Entente Florale Jury in Malente
Pressebericht in der SHZ.de
TV Beitrag von ev1.tv
Als „Ritterschlag“ hat Bad Bentheims Bürgermeister die Antwort gewertet, die er gestern Nachmittag von Landschaftsarchitektin Hildegunde Henrich erhielt.
Die Idee ging Bad Bentheims Bürgermeister Volker Pannen schon länger durch den Kopf: Wäre Bad Bentheim eigentlich ein geeigneter Standort für eine Landesgartenschau? Die Antwort der Vorsitzenden der Jury von „Entente Florale“, dürfte Pannen erfreut haben: „Ihre Stadt ist geradezu prädestiniert für eine Landesgartenschau“.weiterlesen in den GN Grafschafter Nachrichten
Entente Florale in Wangerland: Segel gesetzt: Projekt nimmt Fahrt auf
Pressebericht aus NWZ-Online
Entente Florale Jury mit Frau Henrich in Bad Essen, Bad Essen will auch künftig weiterblühen
Pressebericht aus der Ossnabrücker Zeitung
Entente Florale Jury in Malente
Pressebericht in der SHZ.de
Pressestimmen Jurybereisung mit Entente Florale Deutschland im Juli 2012
Montag, 18. Juni 2012
Einweihung des Gartens der Villa Wenske
An Rosen schnuppern ohne Bücken
Ein treppenumsäumter Senkhof mit Rosenbeet in der Mitte, Rabatten ringsum und weiß lackierte Parkbänke: Der Garten der Villa Wenske ist neu angelegt und macht die Opelvillen als Teil der Regionalparkroute noch attraktiver.
An Rosen schnuppern ohne Bücken
Ein treppenumsäumter Senkhof mit Rosenbeet in der Mitte, Rabatten ringsum und weiß lackierte Parkbänke: Der Garten der Villa Wenske ist neu angelegt und macht die Opelvillen als Teil der Regionalparkroute noch attraktiver.
Einweihung des Gartens der Villa Wenske
Dienstag, 12. Juni 2012
Getrennte Abrechnung von Gebäude und Freianlagen
Ansatz:
Gerne werden die Planungen der Freianlagen durch den Hochbauarchitekten mitgemacht. Da die Bausumme der Freianlagen zu den Baukosten des Gebäudes addiert werden, verringern sich die Planungshonorare augenscheinlich. Dies ist jedoch nicht HOAI konform und verstößt gegen geltende Gesetzte.
Laut HOAI §11 "Auftrag für mehrere Objekte" Absatz 1 ist jedes Objekt getrennt zu berechnen.
Die HOAI läßt in §32 "Besondere Grundlagen des Honorars" Absatz 4 eine Ausnahme zu, wenn die anrechenbaren Kosten weniger als 7 500 Euro betragen. In diesem Fall können die Baukosten zu dem Gebäude dazugerechnet werden.
Da es sich bei einem Gebäude und der Freianlagen um verschiedene Objekte handelt, lässt sich auch aus der HOAI §37 Absatz 3 zurückführen. Hier weist die HOAI auf eine getrennte Honorarberechnung von verschiedenartigen Objekten hin, indem dieser in § 11 Abs. 1 enthaltene Grundsatz bei Leistungen für Gebäude und Freianlagen ausnahmsweise nicht gilt, wenn die anrechenbaren Kosten für Freianlagen unter 7500 € liegen.
Fallbeispiel:
Wird zu einem Gebäude ein Zuwegung von der Straße zur Eingangstür geplant in Höhe von 7.300,- € netto, kann der Architekt diese zu den anrechenbaren Kosten des Gebäudes addieren.
Plant ein Architekt zu einem Gebäude ein Zuwegung von der Straße zur Eingangstür in Höhe von 7.800,- € netto, muss er dies nach HOAI §39 Freianlagen berechnen.
Fazit:
Mal schnell die Freianlagen mitzuplanen, da wir je gerade sowieso schon am planen sind, verstößt gegen die HOAI. Der Planer hat die Pflicht den Bauherren darauf hinzuweisen, dass die Freianlagen getrennt abgerechnet werden müssen und es zu KEINEM Kostenvorteil kommt wenn der Gebäudeplaner die Freianlgen mitplant. Ob nun der Landschaftsarchitekt oder der Hochbauarchitekt die Planung bearbeitet ist schließlich Kostenneutral. Der Unterschied liegt darinnen, das der Landschaftsarchitekt i.d.R 8 Semester hierfür Studiert hat und dadurch eine besondere Fachkenntnis in dem Gebiet vorweisen kann.
Gerne werden die Planungen der Freianlagen durch den Hochbauarchitekten mitgemacht. Da die Bausumme der Freianlagen zu den Baukosten des Gebäudes addiert werden, verringern sich die Planungshonorare augenscheinlich. Dies ist jedoch nicht HOAI konform und verstößt gegen geltende Gesetzte.
Laut HOAI §11 "Auftrag für mehrere Objekte" Absatz 1 ist jedes Objekt getrennt zu berechnen.
Die HOAI läßt in §32 "Besondere Grundlagen des Honorars" Absatz 4 eine Ausnahme zu, wenn die anrechenbaren Kosten weniger als 7 500 Euro betragen. In diesem Fall können die Baukosten zu dem Gebäude dazugerechnet werden.
Da es sich bei einem Gebäude und der Freianlagen um verschiedene Objekte handelt, lässt sich auch aus der HOAI §37 Absatz 3 zurückführen. Hier weist die HOAI auf eine getrennte Honorarberechnung von verschiedenartigen Objekten hin, indem dieser in § 11 Abs. 1 enthaltene Grundsatz bei Leistungen für Gebäude und Freianlagen ausnahmsweise nicht gilt, wenn die anrechenbaren Kosten für Freianlagen unter 7500 € liegen.
Fallbeispiel:
Wird zu einem Gebäude ein Zuwegung von der Straße zur Eingangstür geplant in Höhe von 7.300,- € netto, kann der Architekt diese zu den anrechenbaren Kosten des Gebäudes addieren.
Plant ein Architekt zu einem Gebäude ein Zuwegung von der Straße zur Eingangstür in Höhe von 7.800,- € netto, muss er dies nach HOAI §39 Freianlagen berechnen.
Fazit:
Mal schnell die Freianlagen mitzuplanen, da wir je gerade sowieso schon am planen sind, verstößt gegen die HOAI. Der Planer hat die Pflicht den Bauherren darauf hinzuweisen, dass die Freianlagen getrennt abgerechnet werden müssen und es zu KEINEM Kostenvorteil kommt wenn der Gebäudeplaner die Freianlgen mitplant. Ob nun der Landschaftsarchitekt oder der Hochbauarchitekt die Planung bearbeitet ist schließlich Kostenneutral. Der Unterschied liegt darinnen, das der Landschaftsarchitekt i.d.R 8 Semester hierfür Studiert hat und dadurch eine besondere Fachkenntnis in dem Gebiet vorweisen kann.
Ansatz:
Gerne werden die Planungen der Freianlagen durch den Hochbauarchitekten mitgemacht. Da die Bausumme der Freianlagen zu den Baukosten des Gebäudes addiert werden, verringern sich die Planungshonorare augenscheinlich. Dies ist jedoch nicht HOAI konform und verstößt gegen geltende Gesetzte.
Laut HOAI §11 "Auftrag für mehrere Objekte" Absatz 1 ist jedes Objekt getrennt zu berechnen.
Die HOAI läßt in §32 "Besondere Grundlagen des Honorars" Absatz 4 eine Ausnahme zu, wenn die anrechenbaren Kosten weniger als 7 500 Euro betragen. In diesem Fall können die Baukosten zu dem Gebäude dazugerechnet werden.
Da es sich bei einem Gebäude und der Freianlagen um verschiedene Objekte handelt, lässt sich auch aus der HOAI §37 Absatz 3 zurückführen. Hier weist die HOAI auf eine getrennte Honorarberechnung von verschiedenartigen Objekten hin, indem dieser in § 11 Abs. 1 enthaltene Grundsatz bei Leistungen für Gebäude und Freianlagen ausnahmsweise nicht gilt, wenn die anrechenbaren Kosten für Freianlagen unter 7500 € liegen.
Fallbeispiel:
Wird zu einem Gebäude ein Zuwegung von der Straße zur Eingangstür geplant in Höhe von 7.300,- € netto, kann der Architekt diese zu den anrechenbaren Kosten des Gebäudes addieren.
Plant ein Architekt zu einem Gebäude ein Zuwegung von der Straße zur Eingangstür in Höhe von 7.800,- € netto, muss er dies nach HOAI §39 Freianlagen berechnen.
Fazit:
Mal schnell die Freianlagen mitzuplanen, da wir je gerade sowieso schon am planen sind, verstößt gegen die HOAI. Der Planer hat die Pflicht den Bauherren darauf hinzuweisen, dass die Freianlagen getrennt abgerechnet werden müssen und es zu KEINEM Kostenvorteil kommt wenn der Gebäudeplaner die Freianlgen mitplant. Ob nun der Landschaftsarchitekt oder der Hochbauarchitekt die Planung bearbeitet ist schließlich Kostenneutral. Der Unterschied liegt darinnen, das der Landschaftsarchitekt i.d.R 8 Semester hierfür Studiert hat und dadurch eine besondere Fachkenntnis in dem Gebiet vorweisen kann.
Gerne werden die Planungen der Freianlagen durch den Hochbauarchitekten mitgemacht. Da die Bausumme der Freianlagen zu den Baukosten des Gebäudes addiert werden, verringern sich die Planungshonorare augenscheinlich. Dies ist jedoch nicht HOAI konform und verstößt gegen geltende Gesetzte.
Laut HOAI §11 "Auftrag für mehrere Objekte" Absatz 1 ist jedes Objekt getrennt zu berechnen.
Die HOAI läßt in §32 "Besondere Grundlagen des Honorars" Absatz 4 eine Ausnahme zu, wenn die anrechenbaren Kosten weniger als 7 500 Euro betragen. In diesem Fall können die Baukosten zu dem Gebäude dazugerechnet werden.
Da es sich bei einem Gebäude und der Freianlagen um verschiedene Objekte handelt, lässt sich auch aus der HOAI §37 Absatz 3 zurückführen. Hier weist die HOAI auf eine getrennte Honorarberechnung von verschiedenartigen Objekten hin, indem dieser in § 11 Abs. 1 enthaltene Grundsatz bei Leistungen für Gebäude und Freianlagen ausnahmsweise nicht gilt, wenn die anrechenbaren Kosten für Freianlagen unter 7500 € liegen.
Fallbeispiel:
Wird zu einem Gebäude ein Zuwegung von der Straße zur Eingangstür geplant in Höhe von 7.300,- € netto, kann der Architekt diese zu den anrechenbaren Kosten des Gebäudes addieren.
Plant ein Architekt zu einem Gebäude ein Zuwegung von der Straße zur Eingangstür in Höhe von 7.800,- € netto, muss er dies nach HOAI §39 Freianlagen berechnen.
Fazit:
Mal schnell die Freianlagen mitzuplanen, da wir je gerade sowieso schon am planen sind, verstößt gegen die HOAI. Der Planer hat die Pflicht den Bauherren darauf hinzuweisen, dass die Freianlagen getrennt abgerechnet werden müssen und es zu KEINEM Kostenvorteil kommt wenn der Gebäudeplaner die Freianlgen mitplant. Ob nun der Landschaftsarchitekt oder der Hochbauarchitekt die Planung bearbeitet ist schließlich Kostenneutral. Der Unterschied liegt darinnen, das der Landschaftsarchitekt i.d.R 8 Semester hierfür Studiert hat und dadurch eine besondere Fachkenntnis in dem Gebiet vorweisen kann.
Getrennte Abrechnung von Gebäude und Freianlagen
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