Montag, 20. Juni 2011

architektour 2011

Tag der Architektur
Jugend- und Kulturzentrum "Yellow" in Ingelheim am Rhein

In Zusammenarbeit mit der Architektenkammer Rheinland-Pfalz und Kulla Architekten bieten wir am  25. Juni 2011 um 13:00 Uhr eine Führung in den Aussenanlagen des Yellows an.

Die Aussenanlagen des Jugend- und Kulturzentrums wurden geplant und umgesetzt um eine Vielzahl von Funktionen unterschiedlichster Nutzer gerecht zu werden.

So sind auf dem Gelände folgende Räume entstanden:
- Tiefhof mit Ortbetonwand, Kletterwand und Bergsteigerrampen
- überdachte Patio mit Sitzblöcken, 
- Kleinspielfeld mit Fussballtoren und Basketballtoren 
- Bolderblock mit fugenlosem Fallschutzbelag
- Weidentunnel
- Cafe Terrasse

Dem hinteren Aussengelände umgibt eine Lärmschutzwall, damit die Nachbarschaft vor störendem Lärm geschützt wird. Das komplette Dach- und Oberflächenwasser wird in Rigolen versickert. 

Nach erfolgreicher Wettbewerbsteilnahme in Zusammenarbeit mit Kulla Architekten wurden durch GSP die LP 1-9 ausgeführt.

 weite Infos zur Architektour unter www.diearchitekten.org


Montag, 6. Juni 2011

Main-Spitze mit Goethe

Lesung am 13.06.2011 Untergang einer Reichshauptstadt

An der Main-Spitze, dort, wo der Main in den Rhein mündet, schlägt das Herz der Rhein-Main-Region. An diesem bedeutungsschweren und geschichtsträchtigen Ort laden wir für Pfingstmontag, 13. Juni 2011 zu einem Pfingst-Spaziergang vom Burgpark in Ginsheim-Gustavsburg zur Main-Spitze ein.

Los geht es um 15 Uhr vom Burgfest in Gustavsburg, wo Bürgermeister Richard von Neumann die Teilnehmer begrüßt. Unter der fachkundigen Leitung von Landschaftsarchitektin Hildegrunde Henrich, deren Büro Grün- und Stadtplanung in Liederbach für die Grün- und Wegegestaltung verantwortlich ist, spazieren wir vom Burgpark zur Main-Spitze, musikalisch begleitet von den Spielleut’ auf der Schanz, alias Ilse und Heribert Schmidt.

Am Ziel, wo wir vom Duo Brilliance begrüßt werden, lagern wir auf Picknickdecken am Rheinufer mit Blick auf die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz. Vor diesem eindrucksvollen Panorama liest Heidrun Merk, Projektleiterin von GartenRheinMain aus Goethes Tagebuchaufzeichnungen, in denen er die Belagerung der Stadt Mainz im Revolutionsjahr 1793 durch die alliierten Truppen festgehalten hat. 2008 wurden Goethes Tagebuchnotizen unter dem Titel Untergang einer Reichshauptstadt“, hrsg. von Hermann Kurzke und Oliver Kemmann im Societätsverlag Frankfurt veröffentlicht. Musikalisch umrahmt wird die Lesung vom Duo Billiance.

Die Veranstaltung ist eine Kooperation der KulturRegion FrankfurtRheinMain, Projekt GartenRheinMain, der Stadt Ginnheim-Gustavsburg, der Regionalpark Süd-West GmbH und des Büros Grün- und Stadtplanung Henrich.

Treffpunkt: Burgfest-Bühne auf dem Festplatz Ochsenwiese am Burgpark Ginsheim-Gustavsburg

Bitte Picknick-Decken und Picknick mitbringen!


Freitag, 27. Mai 2011

Was passiert nach der Vergabe?

Das Fenster der Verwundbarkeit.

Inspiriert wurde ich zu dem Blogbeintrag durch den „Medienradio.org“ Podcast Folge MR044 Whistleblower von Philip Banse. Guido Strack prangert in dem Audiobeitrag Missstände nach der Vergabe von IT Leistungen an. Diese Probleme lassen sich in die Bauwirtschaft eins zu eins übertragen. In dem Beitrag wird weiterführend auch aufgezeigt, auf was sich Menschen gefasst machen müssen, wenn sie sehen, dass etwas schief läuft und sie das nicht hinnehmen wollen. Was treibt jemanden an Missstände aufzuzeigen? Welche Risiken geht man ein? Wie reagieren Vorgesetzte, Behörden und die Öffentlichkeit auf die Nestbeschmutzer? Unbedingt reinhören. MP3 Download

folgende Situation beschreibt Strack ab 00:37:00:

Das Vergaberecht regelt die Ausgabe von mehren hundert Milliarden Euro jedes Jahr in Europa. Es sieht vor, dass am Anfang jedes Bauvorhaben ein Haushaltstitel benötigt wird, bevor eine Vergabe erfolgen kann. Hierzu muss ein Budget festgelegt werden, zu einem Zeitpunkt, wo noch keiner wissen kann was das ganze kosten wird. Also wird versucht bei der Beantragung des Projektes möglichst viel Budget zu bekommen.

In der Ausschreibung passiert jedoch genau das Gegenteil. Derjenige der die Ausschreibung gewinnen will, muss dafür sorgen, dass er möglichst das günstigste Angebot abgibt, um den Auftrag zu bekommen. Meine Erfahrung zeigt, dass besonders bei Öffentlichen Ausschreibungen es fast immer Ausreißer nach unten gibt, die wesentlich unter dem Budgetanmeldungen und unseren Kostenberechnungen bleiben. Der Ausschluss dieser Bieter ist so gut wie unmöglich.

Durch die Beauftragung des billigsten Bieters entsteht ein „Fenster der Verwundbarkeit“, wie es Herr Strack in dem Podcast bezeichnet. Das heißt, es ist ein großes Budget da, aber der Auftrag wird wesentlich niedriger vergeben. Das kann zum Problem für den Budgetbeantrager werden, weil er für den unbedarften Beobachter als jemand dargestellt wird, der es übertrieben hat. Der Budgetbeantrager muss damit rechnen, dass er für das nächste Projekt weniger Mittel bewilligt bekommt. Die HOAI 2009 hat bereits darauf reagiert. Die Höhe des submitierten Auftrages spielt für das Architektenhonorar seit 2010 keine Rolle mehr.

Da jedoch Bauprojekte oft nicht so klar definiert werden können, oft auch Änderungswünsche im Baufortschritt auftreten und das Projekt über einen längeren Zeitraum läuft, ist ein enormer Spielraum für Komplexität vorhanden. Jetzt greift auch kein Vergaberecht mehr, da man im Prinzip bereits an einen Vertragspartner gebunden ist. Dieser  Partner hat jedoch ein Angebot abgegeben, welches tendenziell zu niedrig war. Er hoffte darauf, dass es Änderungen zum submitierten Hauptauftrag geben wird. Wenn der Auftraggeber oder Architekt nun nicht die Komplexität des Vorhabens versteht, weil die Verwaltung der öffentlichen Hand reduziert wurde oder weil das Stundenbudget für den Architekten bereits aufgebraucht ist, kommt es zum Kontrolldefizit. Eventuell ist das dem Budgetbeantrager sogar ganz recht, da er durch das günstige Angebot noch Mittel nicht ausgeschöpft hat, welches ja bereits für dieses Projekt eingeplant sind. Wenn nun der Architekt darauf hinweist, das die Firma nicht das leistet was bereits in der Ausschreibung beauftragt wurde und die Nachträge zu hoch sind, wird er zum „Troublemaker“. Laut Strack  kann dies zum strukturellen Problem werden, welche eine Verschwendung und/oder Korruption begünstigen kann.

Mein Fazit:

Einige Nachbarländer haben auf diese Problematik reagiert und schließen den (oder die beiden) günstigsten Bieter bei öffentlichen Vergaben aus. Es würde auch schon helfen, wenn die Vergabestellen mehr Mut beweisen, unwirtschaftliche und eindeutig zu niedrige Angebote auszuschließen. Auch dürfen Architekten nicht mehr wie „Nestbeschmutzer“ behandelt werden, wenn Sie auf Ausschluss solcher Firmen beharren. Ich bin mir auch sehr sicher, das das Netz bei der Veröffentlichung solch schwarzer Schafe in Zukunft behilflich sein wird Vielleicht vergleichbare Seiten wie Whistleblower oder Wikileaks.

Weitere Infos zum Fall: Strack gegen die EU.




Freitag, 20. Mai 2011

NEU: Jetzt mit Flattr Button

Ich habe nun einmal Flattr-Buttons im Blog eingebaut. Vielleicht findet sich ja der ein oder andere, dem meine Beiträge ein Klick wert sind.

Ob das nun ein paar Cent pro Monat bringen wird, wage ich nicht abzuschätzen. Ich werde das alles mal eine Zeit laufen lassen und sehen, wie sich Flattr-Klicks verhalten.

Reich werden will ich nicht damit, aber eine kleine Belobigung durch einen Klick sollten die Beiträge schon bringen.


Dienstag, 19. April 2011

Neue Information für die Kita-Planung

Außengelände für Krippenkinder

Die Unfallkasse Hessen hat eine Broschüre veröffentlicht, deren Ziel es ist, die Planenden für die Belange der Krippenaußengeländegestaltung zu sensibilisieren, Grundwissen zu vermitteln, aber auch Ausführungsbeispiele aufzuzeigen.

Krippenkinder sind nicht nur einfach jünger und kleiner als Kindergartenkinder, sie befinden sich auch in einem anderen Entwicklungsstadium. Viele Fähigkeiten der „späteren Kinderjahre“ sind noch nicht vorhanden oder entwickeln sich erst noch. Hieraus ist beim Planen des Außengeländes mit besonderer Sorgfalt ein dementsprechender Bereich zu konzipieren. Vielfach liegen bezüglich der Gestaltung von Krippenaußengeländen bislang noch wenige Erfahrungen vor und geeignete Literatur ist kaum verfügbar.

Neu sind die Empfehlungen von den Fallhöhen und Fallschutz der in DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ abzuweichen. Der UKH empfiehlt ab einer Höhe von ca. 30 cm ein Absturzsicherung oder Fallschutzmaterial.

Informationen und Download unter: http://www.ukh.de/praevention/kindertagesstaetten/


Samstag, 26. März 2011

Wissen ist Mehrwert

Eine Zusammenarbeit von
BDLA und ifbau

In den nächsten zwei Jahren werde ich an 20 Wochenenden an dem Qualifizierungsprogramm „Sachverständiger im Bauwesen“ des Instituts Fortbildung Bau (ifbau) der Architektenkammer Baden-Württemberg teilnehmen. Eigentlich hatte ich mich bereits 2010 für die Fortbildung angemeldet, jedoch waren mehr Anmeldungen eingegangen als Plätze zu Verfügung standen. 

In der ersten Veranstaltung wurden wir durch Prof. Dipl.-Ing. Martin Frohmann aus Garching in das Sachverständigenwesen eingeführt. Folgende Punkte sind daraus festzuhalten:

Der Sachverständändige ist „eine Person, die von einer bestimmten Sache mehr als andere Personen verstehen.“ aus „Einführung in das Sachverständigenwesen- Praxishandbuch, Walter Bayerlein.

Der §36 der Gewerbeordnung (GewO) regelt die Bestellung von Sachverständige (SV).

Der AG Sachverständigenwesen der IHK hat eine Muster-Sachverständigenordnung (MSVO) verfasst.




Der §3 MSVO regelt die Bestellvoraussetzungen:
  1. Es muss ein Bedarf an SV bestehen.
  2. Er muss als SV eine Niederlassung im Geltungsbereich unterhalten
  3. Er muss das 30 Lebensjahr vollendet und das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  4. Es dürfen keine Bedenken gegen seine Eignung bestehen.
  5. Es sind erheblich über dem Durchschnitt liegende (besondere) Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen im betreffenden Gebiet zu erfüllen.
  6. Er muss die Fähigkeit Gutachten zu erstellen nachweisen.
  7. Er muss über die erforderlichen Einrichtungen verfügen.
  8. Er muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
  9. Er muss unparteilich und unabhängig sein.
  10. Er darf keiner fachlichen Weisung unterliegen.


Freitag, 4. März 2011

Hildegunde Henrich rät "Erst nachdenken, dann schneiden"

Auszüge aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 27.02.2011
Text: Mechthild Hartig


Hildegunde Henrich
Der Rundgang, die Inspektion ist erlaubt. Das Pflanzen, Graben, Düngen muss noch warten. Selbst wenn die ersten warmen Sonnenstrahlen bei allen Gartenbesitzern ein unwiderstehliches Kribbeln verursacht. Jetzt ist die Zeit die Ungeduld zu zügeln“, sagt die Liederbacher Landschaftsarchitektin Hildegunde Henrich, ansonsten mache man mehr kaputt als man Gutes tue. Sie rät, die Energie in die Planung zu stecken: Kataloge zu wälzen, Baumschulen aufzusuchen und in Parks zu bummeln, um zum Saisonbeginn Ende März, Anfang April gerüstet zu sein. Jetzt gelte es davon zu träumen, wie der Garten werden solle. Vorfreude, sei wichtig. Henrich empfiehlt: "Kein Garten ohne Konzept“


Um einen Frühjahrsblüher für den eigenen Vorgarten, für eine markante Stelle an der Terrasse auszusuchen, müsse der Gärtner jetzt unterwegs sein, sagt Henrich. Die meisten dieser Winter- und Vor-Frühlingsblüher seien im Frankfurter Palmengarten zu finden und könnten da nach Wuchs, Größe und Standort begutachtet werden. Die Duftheckenkirsche, die fast unscheinbar blühe, aber durch ihren Duft jeden Besucher anziehe, sei beispielsweise auch im Chinesischen Garten im Frankfurter Bethmannpark zu finden.

In Vorbereitung für die Gartensaison erlaubt Henrich den Gärtnern an den vorhandenen Pflanzen ein wenig die Hand anzulegen. Jetzt allmählich dürften die Stauden und Gräser abgeschnitten werden. "Die dürfen nicht im Herbst platt gemacht werden“, sagt die Fachfrau, ansonsten gelange in die abgeschnittenen, hohlen Staudenstengel Regen und Feuchtigkeit, die bei Frost gefriere. Die Pflanze gehe kaputt. Das Abschneiden im Herbst sei auch deshalb nicht notwendig, weil die Gräser und Stauden im Winter ihren ganz eigenen Reiz entwickelten, wenn sie etwa von Raureif oder Schnee überdeckt würden. Und der Gärtner leiste mit dem Stehenlassen der Pflanzen den Vögeln einen großen Dienst, die sich so den Samen aus den Pflanzen picken könnten. Auch bei den Stauden rät Henrich zur ausführlichen Vorbereitung und Beschäftigung mit den Pflanzen: Welchen Boden will eine bestimmte Staude, liebt sie Sonne oder Schatten, verträgt sie den Wind und wie hoch kann sie wachsen. Das spätere einkaufen und eingraben, dass sei schnell passiert. Die Fachfrau empfiehlt relativ hochwüchsige Stauden wie Rittersporn oder Eisenhut in kleinen Dreier-Gruppen, Phlox, Pfingstrose oder Geißbart als Solitäre und Bergminze, Geranium oder Katzenminze als flächige Bodendecker zu pflanzen.

Frühjahrsblüher
Bei den Baumschnitt wird Henrich ganz energisch: Die dürften gar nicht beschnitten werden. "Es geht ums Auslichten, nicht um einen Friseurschnitt.“ Denn wer immer wieder Bäume und Sträucher radikal zurückschneide, müsse sich nicht wundern, wenn sich keine Blüten zeigten, die Gehölze eigenartige Formen annähmen. Manche versuchten gezielt, Kugeln herauszuarbeiten, auch dort, wo es nicht sinnvoll sei. Die Pflanzen würden von innen vergreisen, wenn man permanent die äußeren frischen Triebe radikal stutze. Henrich empfiehlt einen Baumschnittkurs in einer der Baumschulen in der Region, damit der Gärtner das Prinzip erläutert bekomme, wo die Schere richtig anzusetzen sei.